Unterstützung der Schulen

Unterstützung Schulen - Schulbudget

Aufstockung der Schulbudgets

Für die Umsetzung schulischer Angebote zur Kompensation coronabedingter Lernrückstände erhalten Schulen im Rahmen des Landesprogramms „Löwenstark – der BildungsKICK“ zusätzlich ein zweckgebundenes Budget. Die Mittel können für die personelle Unterstützung der erfahrenen und qualifizierten Lehrkräfte sowie zur Anschaffung von Fördermaterialien eingesetzt werden. 

Mögliche personelle Unterstützung können z. B. Studierende, pensionierte Lehrkräfte, außerschulische Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler der Oberstufe,  aber auch Stiftungen, Vereine und Institutionen (z.B. aus den Bereichen Sport oder kulturelle Bildung), Bildungsträger (wie Volkshochschulen) oder öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe leisten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der zusätzlichen Lernbegleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im regulären Unterricht durch ...

  • Doppelsteckungen, wodurch Lerngruppen geteilt werden können oder gezielte (Einzel-)förderung erfolgen kann, wobei die Fach- oder Klassenlehrerin oder der Fach- oder Klassenlehrer den Unterricht leitet;
  • unterrichtsergänzende Förderangebote (z. B. Förderkurse in bestimmten Fächern oder Arbeitsgemeinschaften), die den Regelunterricht flankieren;
  • zeitweise Erhöhung der Stundentafel für bestimmte Fächer und/oder Jahrgangsstufen;
  • Angebot einer zusätzlichen Hausaufgabenbetreuung;
  • Anschaffung zusätzlicher Lernmittel (digitale Schulbücher, Erwerb von Lizenzen, Material für Förderkurse analog und digital).
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Das schulische Gesamtsprachförderkonzept für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache

Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache weist insbesondere in Pandemiezeiten einen erhöhten Unterstützungsbedarf auf. Jede Unterrichtsstunde in Präsenz im Sinne einer effektiven Deutschförderung ist vor allem für diese Zielgruppe wertvoll und notwendig. 

Die wichtigste kompensatorische Maßnahme für diese Schülerinnen und Schüler besteht von daher in der konsequenten Umsetzung der Deutschfördermaßnahmen des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts in Hessen von den Vorlaufkursen über Deutsch-Förderkurse, Deutsch & PC und Intensivsprachfördermaßnahmen bis zur zusätzlichen Deutschförderung während der dualen Ausbildung.

Die Maßnahmen des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts umfassen im Einzelnen: Verpflichtende Vorlaufkurse im Jahr vor der Einschulung, verpflichtende Sprachkurse bei Zurückstellung (für schulpflichtige Kinder, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen), Deutsch & PC (als sprachintensive Kleingruppenförderung in den Fächern Deutsch und Mathematik parallel zum Regelunterricht des Klassenverbandes  an Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil), Deutschförderkurse (additiv zum Regelunterricht für Schülerinnen und Schüler verschiedener Altersstufen zur Erweiterung ihrer Deutschkenntnisse), Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen (teilintegrativ für Neuankömmlinge im schulpflichtigen Alter ohne hinreichende Deutschkenntnisse), Intensivkurse (an allgemeinbildenden Schulen, falls aufgrund geringer Schülerzahlen keine Intensivklasse eingerichtet werden kann), Alphabetisierungskurse (in der Regel innerhalb von Intensivklassen oder -kursen), Intensivklassen an beruflichen Schulen (Integration durch Anschluss und Abschluss – InteA; für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger von 16 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Maßnahmeneintritt) sowie eine zusätzliche Deutschförderung von ehemaligen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in der dualen Ausbildung im Rahmen des zweiten Berufsschultages.

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Familienklassen in Hessen

Selten verläuft die Schullaufbahn eines Kindes beziehungsweise Jugendlichen vollkommen reibungslos, fast täglich gibt es kleinere oder größere Herausforderungen zu meistern. Die Ursache für schulische Probleme kann auch in der Familie liegen. In solchen Fällen kann das Modell der „Familienklasse“ unterstützen, bei dem Eltern einmal wöchentlich unter Anleitung und Begleitung einer Lehrkraft oder einer Förderlehrkraft bzw. UBUS-Kraft und einer Multifamilientrainerin oder eines Multifamilientrainers mit ihren Kindern einen Schultag gemeinsam verbringen.

Im Rahmen des Unterrichts werden die Eltern und Kinder auf Schwierigkeiten und Probleme – insbesondere im Arbeits- und Sozialverhalten – aufmerksam gemacht. Als „Experten“ ihrer eigenen Situation lernen Eltern und Kinder sich gegenseitig zu helfen, vor allem aber auch für sich selbst Lösungen zu finden. Auf Augenhöhe miteinander umgehen, das eigene Verhalten zu reflektieren, sich gegenseitig unterstützen und freundschaftlich Kritik üben – das sind die wichtigsten „Zutaten“ für das Modell „Familienklassen“. Wenn Kinder und Eltern erleben, dass sie ihre Probleme lösen können, erfahren sie damit Selbstwirksamkeit und lernen ihr Leben nachhaltig zu meistern.

Die Multifamilientrainerin oder der Multifamilientrainer moderiert, unterstützt und berät, wo es notwendig und angebracht erscheint. Die Lehrkraft, Förderlehrkraft oder UBUS-Kraft ist für die Vermittlung des regulären Lerninhaltes zuständig. Dieser Lerninhalt wird für jedes Kind individuell von der zuständigen Lehrerin oder dem Lehrer der Regelklasse in einem Lernplan für die Zeit in der Familienklasse zusammengestellt. Die Teilnahme in der Familienklasse ist auf drei bis sechs Monate angelegt. Den Unterricht an den restlichen vier Wochentagen verbringen die Schülerinnen und Schüler in ihren Regelklassen.

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 konnten junge Menschen, die Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, ihr Freiwilliges Soziales Jahr erstmals an hessischen Schulen in Hessen absolvieren und den Schulalltag und sich selbst dabei aus neuer Perspektive kennenlernen. Seitdem hat sich ihr Einsatz beispielsweise in der Betreuung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern im schulischen Alltag bewährt und verstetigt.

Im Schuljahr 2023/2024 werden im Rahmen von „Löwenstark – der BildungsKICK“ 358 zusätzliche FSJ-Einsatzstellen finanziert. Durch das freiwillige Engagement junger Erwachsener können Schulen bei der Bewältigung von Aufgaben und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs stehen, noch besser unterstützt werden. Die Freiwilligendienstleistenden können beispielsweise bei den Hausaufgaben helfen und Schülerinnen und Schüler im Unterricht individuell unterstützen.

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Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler insbesondere mit Migrationshintergrund

An ausgewählten hessischen Standorten erfolgt eine gezielte Unterstützung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache durch Hilfen bei den Hausaufgaben zur Verbesserung der schulischen Leistungen in allen versetzungsrelevanten Fächern bzw. um Schulversagen vorzubeugen. 

Die Fördermaßnahmen finden zusätzlich zum Regelunterricht statt. Sie werden von freien Trägern in enger Kooperation und Verzahnung mit den zuständigen Schulen und verantwortlichen Lehrkräften ausgestaltet und umgesetzt. Die Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler insbesondere mit Migrationshintergrund ist ein bereits seit Jahrzehnten erfolgreich etabliertes Unterstützungsangebot in Hessen, das sich, finanziert durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, auch in Pandemiezeiten bewährt hat und im Rahmen von „Löwenstark – Der BildungsKICK“ deutlich erweitert werden konnte.

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UBUS

Die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte, dient dazu, Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht in ihrem Lernprozess zu stärken.

UBUS-Fachkräfte stehen den jungen Menschen nicht nur in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung zur Seite, sondern sie fördern diese individuell und helfen, deren soziale Kompetenzen zu schärfen. Gleichzeitig entlasten die sozialpädagogischen Fachkräfte durch ihren begleitenden Einsatz die Lehrkräfte im Unterricht, sie unterstützen die Jahrgangsteams bei ihren pädagogischen Aufgaben und helfen bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen. UBUS-Fachkräfte übernehmen an hessischen Schulen vielfältige Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Unterricht und Sozialpädagogik. Jede Schule bestimmt nach Maßgabe ihres pädagogischen Konzepts die Ziele und Schwerpunkte der unterrichtsbegleitenden, sozialpädagogischen Unterstützung.

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Haydee!

Auch über die schulischen Kompensationsmaßnahmen hinaus kann der Verein Haydee! e.V. mit seinem Förderangebot dazu beitragen, pandemiebedingt entstandene Lernrückstände auszugleichen und Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, dass ihre Bildungschancen bestmöglich von der Pandemie unberührt bleiben. 

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen und Haydee! e.V. wollen somit in Kooperation einen ergänzenden Beitrag zur Verbesserung der schulischen Leistung und zu einer Erhöhung der Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern leisten.

Das Förderangebot des Vereins richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen fünf bis zehn aller Schulformen, überwiegend aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sowie Familien mit Migrationsgeschichte. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen erfolgt durch eine 1-zu-1 Nachhilfe durch ehrenamtlich tätige Mentorinnen und Mentoren in digitaler Form. Dafür werden durch den Verein und mit Unterstützung des Landes geeignete ehrenamtlich tätige Mentorinnen und Mentoren gewonnen, die nach gemeinsam abgestimmten Kriterien der Kooperationspartner mit den Schülerinnen und Schülern mit entsprechendem pandemiebedingten schulischen Aufhol- und Förderbedarf durch den Verein in digitaler Form zusammengeführt werden. Die Mentorinnen und Mentoren treffen sich mit den Schülerinnen und Schülern mindestens einmal pro Woche auf digitalem Wege zur gemeinsamen Erarbeitung unterrichtlicher Inhalte.

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Zusätzliche Deutschstunde in den Jahrgängen 3 und 4 der Grundschulen

Das große Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bildungssprache Deutsch verfolgt ein klares Konzept: unseren Schülerinnen und Schülern von Anfang an die sprachlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die sie für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn benötigen. 

Das betrifft die bildungssprachlichen Bereiche des Schreibens (auch des Rechtschreibens), des Lesens, des Hörens und des Sprechens. Um dieses Ziel noch besser zu erreichen, ist vor allem eines wichtig: mehr Zeit zum Lernen und zum Üben. Deshalb wurde dem Jahrgang 4 der Grundschule auch im laufenden Schuljahr eine zusätzliche Übungs- und Vertiefungsstunde für das Unterrichtsfach Deutsch über die bestehende Stundentafel hinaus zugewiesen. Es ist beabsichtigt, die zusätzliche Deutschstunde für weitere Jahrgänge der Grundschule schrittweise auszurollen. Damit kann der für viele Schülerinnen und Schüler entscheidende Übergang in die weiterführende Schule bereits in der Grundschule langfristig noch gezielter vorbereitet werden.

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Referat I.3 Löwenstark
Referat I.3 Löwenstark
„Löwenstark – der BildungsKICK“