Vertiefungsüberschrift Sport

Unter dem Motto „Löwenstark – der BildungsKICK“ werden Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt.

In den kommenden beiden Schuljahren inklusive der angrenzenden Ferien werden Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt. Hierfür werden insgesamt rund 150 Millionen Euro jeweils zur Hälfte vom Land Hessen aus dem Corona-Sondervermögen und vom Bund über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung gestellt. Die vielfältigen Maßnahmen mit unterschiedlichsten Kooperationspartnern wie Universitäten, Stiftungen, Bildungsträgern, Vereinen und Verbänden tragen zu einem breit gefächerten Angebot an schulischen und außerschulischen Möglichkeiten bei.

Zielsetzung ist es, ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schülerinnen und Schüler abgestimmtes, passgenaues Angebot zu entwickeln, wobei den Schulen größtmögliche Gestaltungsfreiheit gegeben wird. Um Schule als Lebens- und Lernort wieder neu erfahrbar zu machen gilt es, unsere Kinder und Jugendlichen ganzheitlich in den Blick zu nehmen und ihnen Freude am eigenen Lernerfolg, Zuversicht, Selbstvertrauen und Optimismus zu schenken. Schulische Gemeinschaft ist dabei von zentraler Bedeutung.

Ausgestaltung und Umsetzung

Um Schulen bei der Umsetzung von Löwenstark größtmögliche Freiheiten und Gestaltungs­möglich­keiten vor Ort zu geben, entscheiden sie selbst, welche Unterstützungs­­maßnahmen sie im Rahmen des Aufholprogramms „Löwenstark“ an ihren Schulen anbieten und welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern umgesetzt werden.

Hierfür erhalten die Schulen ab dem kommenden Schuljahr automatisch ein zweckgebundenes Budget, das sie für die angebotenen Maßnahmen frei verwenden können. Die Mittel können für die Kompensation coronabedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern, für die coronabedingte Förderung von Kernkompetenzen und bei Bedarf für eine psychosoziale Unterstützung eingesetzt werden.
Die Umsetzung all dieser Fördermaßnahmen und der zusätzlichen (zentralen und dezentralen) Angebote erfordert eine vielfältige personelle Unterstützung unserer erfahrenen und qualifizierten Lehrkräfte. Mögliche Unterstützer können z. B. Studierende, Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, pensionierte Lehrkräfte, außerschulische Fachkräfte aber auch Stiftungen, Vereine und Institutionen (z.B. aus den Bereichen Sport oder kulturelle Bildung), Bildungsträger (wie Volkshochschulen) oder öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein.

Ein Schwerpunkt liegt auf der zusätzlichen Lernbegleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im regulären Unterricht.

Weitere Infos

  • Vertiefende Info zum Angebot

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  • Eine weitere Erläuterung der Maßnahmen

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  • Noch ein Hinweis

    Hierfür erhalten die Schulen ab dem kommenden Schuljahr automatisch ein zweckgebundenes Budget, das sie für die angebotenen Maßnahmen frei verwenden können. Die Mittel können für die Kompensation coronabedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern, für die coronabedingte Förderung von Kernkompetenzen und bei Bedarf für eine psychosoziale Unterstützung eingesetzt werden.
    Die Umsetzung all dieser Fördermaßnahmen und der zusätzlichen (zentralen und dezentralen) Angebote erfordert eine vielfältige personelle Unterstützung unserer erfahrenen und qualifizierten Lehrkräfte. Mögliche Unterstützer können z. B. Studierende, Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, pensionierte Lehrkräfte, außerschulische Fachkräfte aber auch Stiftungen, Vereine und Institutionen (z.B. aus den Bereichen Sport oder kulturelle Bildung), Bildungsträger (wie Volkshochschulen) oder öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein.